Gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Errichtung, der Betrieb und die Verwaltung einer Mehrzweckhalle. Daneben kann das gemeinsame Kommunalunternehmen auch als Versorgungsbetrieb tätig werden. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
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