Erbringung inklusiver Dienste zum Zwecke der Förderung - von Menschen mit Behinderung - der Jugendpflege und/oder Jugendhilfe - der Unterstützung für kranke arme und/oder alte Menschen, die bedürftig sind im Sinne von § 53 der Abgabenordnung - des Gesundheitswesens - der Bildung - der Kunst - der Kultur für die "Gold-Kraemer-Stiftung" und deren Einrichtungen und Beteiligungen sowie für Dritte. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch Dienste in dem Bereich der Verwaltung, Gebäudewirtschaft, Hauswirtschaft, Landschaftspflege und Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere der Gold-Kraemer-Stiftung. Die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften erfolgt dadurch, dass Mittel gemäß § 58 Nr. 2 AO insbesondere der Gold-Kraemer-Stiftung zur Erfüllung ihrer steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Sozialwesen
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