A) Förderung der Bildung, der Entwicklungszusammenarbeit und der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. b) das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland. Die Mittelbeschaffung / Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen. c) Förderung der Forschung und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
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