Auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen gemäß SGB II und SGB III - die Reintegration durch Beschäftigung und Qualifizierung von Arbeitslosen, von Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind sowie von Sozialhilfeempfängern und Arbeitssuchenden unter besonderer Berücksichtigung der Integration von Frauen, Behinderten, Jugendlichen, älteren und schwer vermittelbaren Personen. Der Gegenstand soll hauptsächlich erreicht werden durch Planung, Anbahnung, Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung von Projekten im öffentlichen Interesse als Maßnahmeträger oder Betreuer in Anwendung der gesetzlichen Regelungen sowie unter Nutzung weiterer gegebener Fördermöglichkeiten, insbesondere auch durch intensive Zusammenarbeit mit regionalen Wirtschaftsunternehmen und durch Kooperation mit anderen Sozialbetrieben. Des Weiteren ist es Inhalt der Gesellschaft, Leistungen im Rahmen der Jugendberufshilfe zu erbringen, soweit diese mit den Zielen des Abs.1 vereinbar sind. Zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes arbeitet die Gesellschaft mit der Arbeitsverwaltung und den Institutionen der Kommune und des Landes sowie darüber hinaus mit allen an der Arbeitsförderung interessierten Vereinen oder Unternehmen zusammen.
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Unterricht & Erziehung
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