Förderung der Wohlfahrtspflege und der Behindertenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Wiedereingliederung von psychisch und/oder behinderten Menschen, geistig Behinderten sowie anderer der sozialen Eingliederung bedürftiger Personen mit dem Ziel der größstmöglichen Normalisierung ihrer Lebensverhältnisse. Dies erfolgt auch durch Anregung, Förderung und Verwirklichung von Maßnahmen und Einrichtungen, die der Wiedereingliederung und Hilfe für diesen Personenkreis dienen, z.B. durch Betreute Wohnformen und Wohnungslosenhilfe.
Sozialwesen
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