1) Vermietung und Verwaltung von eigenen Immobilien, Kapitalanlagen und Beteiligungen sowie deren Erwerb. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen sowie die Geschäftsführung übernehmen. Ferner darf sie Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann in diesem Rahmen in Vermögensobjekte investieren, die zu Einkünften aus folgenden Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes führen: - Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 5 EStG. - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 6 EStG. - Sonstige Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 7 EStG. Die Gesellschaft übt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 2 EStG aus. 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist weiterhin berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen.
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