Röntgen- und elektromedizinische Fachhandel in Deutschland und anderen Ländern, bevorzugt in europäischen Ländern, sowie die Herstellung von Zubehörgegenständen. Arzneimittel gemäß dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln werden nicht hergestellt. Ärztliche Hilfsmittel, soweit die röntgen- und elektromedizinischen Gegenstände oder Geräte überhaupt darunter fallen, werden nicht an jedermann im Rahmen einer offenen Verkaufsstelle abgegeben, da dieser nur an den Fachhandel z. B. an Human-Mediziner, veterinär-Mediziner und Krankenhäuser erfolgt. Die Herstellung von Zubehörgegenständen betrifft Zubehörgegenstände für die röntgen- und elektromedizinischen Geräte, wie beispielsweise Stative, Tische u. ä. Soweit der röntgen- und elektromedizinische Fachhandel bei den Handelsobjekten, wie beispielsweise Chemikalien zum Entwickeln der Röntgenfilme, Gift umfasst, setzt dies das erfolgreiche Bestehen der sogenannten Giftprüfung des verantwortlichen Geschäftsführers voraus.
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