Förderung der Kriminal- und Gewaltprävention, der Jugendhilfe sowie die Förderung der Bildung insbesondere auf dem Gebiet des Landes Berlin. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Gewaltbereite oder zu kriminellen Handlungen neigende Jugendliche sollen von ihrer Neigung insbesondere dadurch abgehalten werden, dass sie in einen Erfahrungsaustausch mit Gefangenen in den Berliner bzw. Brandenburgischen Justizvollzugsanstalten geführt werden. 2. Die Gesellschaft soll ferner als Beratungs- und Anlaufstelle für Jugendliche, Heranwachsende, Eltern und alle im sozialen Umfeld tätigen Personen und Institutionen dienen, um in Krisensituationen Beistand und Hilfe zu leisten und eine Kriminalisierung zu vermeiden. 3. Durch die Aktivität der Gesellschaft finden aktuelle und ehemalige Inhaftierte von Justizvollzugsanstalten ("(ehemalige) Inhaftierte") eine wertvolle, soziale Aufgabe, die zu ihrer Resozialisierung und der Aufarbeitung ihrer Taten beiträgt. Die Gefangenen erweitern in diesem Projekt ihre soziale Kompetenz und leisten ein Stück Wiedergutmachung im Sinne ihrer Opfer und der Gesellschaft. Die Mitarbeit der (ehemaligen) Inhaftierten soll auch zu einer verminderten Rückfalquote beitragen. 4. Um seine Ziele überregional verfolgen zu können, kann die Gesellschaft mit anderen Institutionen, insbesondere anderen steuerbegünstigten Körperschaften, zusammenarbeiten. Sie soll dabei insbesondere durch intensive Schulungs- und Fortbildungsprogramme, in erster Linie auf dem Gebiet der Kriminalprävention, sicherstellen, dass die Durchführung der Projekte (z.B. Gefängnisbesuche, Präventionsunterricht, Schulungsmaßnahmen, Anti-Gewalt-Training, Sportprojekte), auch wenn diese durch andere Einrichtungen durchgeführt werden, bestimmten Qualitätsstandards genügt. In diesem Rahmen wird die Gesellschaft insbesondere Mitarbeiter anderer Einrichtungen und ausgewählte (ehemalige) Inhaftierte durch Fortbildungsveranstaltungen die für die spätere eigenständige Durchführung der Projekte erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und Mitarbeiter anderer Einrichtungen darin schulen, eigenständig geeignete Justizvollzugsanstalten und (ehemalige) Inhaftierte für die Durchführung der Projekte auszuwählen und auszubilden. Damit einhergehend wird die Gesellschaft bestimmte mit den vorgenannten Maßnahmen verbundene administrative Aufgaben im Rahmen der Zusammenarbeit übernehmen (z.B. Zurverfügungstellung oder Unterhalten einer Verwaltungssoftware oder einer Datenbank). 5. Es wird angestrebt, dass die Gesellschaft zusammen mit den weiteren Institutionen ein informelles "Netzwerk Gefangene helfen Jugendlichen" bildet, das dem Austausch von Erfahrungen und Kontakten dient und auf diese Weise die Verbreitung und Weiterentwicklung der Leitgedanken fördern soll.
Sozialwesen
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