Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Gebiet der Gemeinde Goldisthal. Es hat die hierfür erforderlichen vorhandenen Anlagen zu betreiben, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erweitern und zu verbessern sowie zusätzlich erforderliche Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu planen, zu bauen, zu betreiben und zu unterhalten. Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Wasserwerkes fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Das Wasserwerk kann im Rahmen der Gesetze mit der Wahrnehmung der bezeichneten Aufgaben auch für fremde Gemeinden beauftragt werden. Das Wasserwerk erhebt die der Gemeinde Goldisthal zustehenden Abgaben und Kosten. Es erläßt insbesondere die hierfür erforderlichen Bescheide.
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