Sittliche und geistige Förderung der Allgemeinheit durch eine Stärkung der demokratischen Teilhabe der Bevölkerung auf dem Gebiet der sozialen Gesetzgebung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: -das Erstellen von wissenschaftlichen Ausarbeitungen -Gespräche mit den Betroffenen, sowie den für das Thema zuständigen Entscheidungsträgern -die Beratung von gemeinnützigen Körperschaften -Öffentlichkeitsarbeit -die Veröffentlichung und Verbreitung von Petitionen. Auf diese Weise verfolgt die Gesellschaft die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens gemäß § 52 Abs.2 Nr.24 AO. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.
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