1. Zweck der Gesellschaft ist - Erhalt und Erwerb von Industriedenkmälern im Allgemeinen. - Errichtung und Betrieb von Industriemuseen - Denkmalpflege von Industrieeinrichtungen im Allgemein und im Besonderen von Bergbaubetrieben sowie Einrichtungen und Anlagen der eisenverarbeitenden Industrie oder des eisenverarbeitenden Handwerks. 2. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: - Erwerb und Unterhaltung des Reinhold-Forster-Erbstollens zum Betrieb eines Museums und Besucherbergwerks. - Erwerb von Bergwerkeigentum zum Betrieb eines Museums und Besucherbergwerks 3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Interessengemeinschaften
Kunstgalerien und Museen
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