Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von Abschnitt 3 des zweites Teils der Abgabenordnung. Sie erreicht diese Zwecke durch das Betreiben von Altenwohnheimen, Anlagen für betreutes Wohnen älterer Menschenund auch anderer Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer Menschen. Erstes Objekt als Betreiber ist die Übernahme als Pächter der Anlage GEVITA Residenz 'Zur Helene' in Friedrichsthal. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt zur Übernahme von Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck oder zur Beteiligung an solchen Unternehmen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte abschließen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Die Gemeinnützigkeit des Gesellschaftszwecks darf durch solche Maßnahmen nicht gefährdet werden. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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