Förderung der Altenhilfe a) durch Übernahme von Haftungsrisiken aus Kreditverträgen/Darlehensvereinbarungen/ Bürgschaften, b) durch Übernahme von Aufgaben und Risiken als "persönlich haftende Gesellschaft" (PHG) für zum Unternehmensverbund der GEVITA gehörenden Kommanditgesellschaften, c) durch Übernahme von Beteiligungen an juristischen oder natürlichen Gesellschaften im Bereich der Altenhilfe oder solchen Gesellschaften, die mittelbar oder unmittelbar im Bereich der Altenhilfe oder der Unterstützung von Unternehmen der Altenhilfe tätig sind, d) durch die Übernahme von Management- und Verwaltungsleistungen für Gesellschaften der Altenhilfe sowie die Unterstützung und Beratung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf fremde Hilfe angewiesen sind, e) durch die Gründung und den Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe sowie die Bewirtschaftung von Altenwohnungen.
Sozialwesen
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