Und Zweck der Gesellschaft sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Aus-, Fort- und Weiterbildung inklusive der Erziehung und Berufsbildung sowie der Religion und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Fort- und Weiterbildung von Personen auf medizinischen, pflegerischen und geistig-ethischen Gebieten sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften, die im Gesundheitswesen tätig sind, z.B. an Krankenhaus- und Seniorenzentrumseinrichtungen. Der Zweck Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens wird mittelbar verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere an die steuerbegünstigten Tochtergesellschaften, welche diese Mittel unmittelbar für die genannten Zwecke verwenden. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Medizinische Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung ambulanter vertragsärztlicher und privatärztlicher, vertragszahnärztlicher und privatzahnärztlicher, kieferorthopädischer sowie vertragspsychotherapeutischer und privat-psychotherapeutischer Leistungen unter ärztlicher Leitung zu gründen, zu betreiben und sich an solchen zu beteiligen.
Interessengemeinschaften
Unterricht & Erziehung
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