Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Unterstützung bedürftiger Personen i.S.d. § 52 und 53 AO. Die Gesellschaft betreibt zu diesem Zweck zum einen ein Krankenhaus i.S.v. § 67 AO zur Versorgung der Bevölkerung des Kreises Plön mit Krankenhausleistungen, zum Zweiten ein Alten- und Pflegeheim i.S.v. § 68 Ziffer 1 lit. a) AO und zum Dritten den Rettungsdienst i.S. des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - RDG) des Landes Schleswig-Holstein auf dem Gebiet des Kreises Plön. Sie stellt ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Trägern die Versorgung des Kreises Plön mit voll- und teilstationären sowie ambulanten Krankenhausleistungen im Rahmen der Krankenhausplanung des Landes Schleswig-Holstein sicher. Die Gesellschaft wirkt darüber hinaus an der Betreuung von Menschen, die aus pflegerischen, sozialen oder psychischen Gründen nicht in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können, mit. Außerdem obliegt ihr die bedarfsgerechte und leistungsfähige Sicherstellung von Notfallrettung und Krankentransport auf dem Gebiet des Kreises Plön.
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