Dienstleistungen, die geeignet sind, die Berufsausübung und die Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder zu fördern, insbesondere die Beratung, gemeinsame Interessenwahrnehmung gegenüber Körperschaften, Behörden, Unternehmen und anderen Trägern im Gesundheitswesen, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, Definition von Qualitätsstandards für medizinische Leistungen, Maßnahmen zum Ausbau und zur Vernetzung medizinischer Leistungen, Betrieb von Einrichtungen und deren Übernahme, Koordination und Durchführung von Schulungen sowie der Abschluss von Verträgen oder Rahmenverträgen mit Trägern im Gesundheitswesen. Die Genossenschaft vertritt und berät ihre Mitglieder gegenüber Körperschaften, Behörden, Unternehmen und anderen Trägern im Gesundheitswesen. Sie verhandelt Verträge für ihre Mitglieder im privatrechtlichen und sozialrechtlichen Bereich. Sie schließt Verträge mit Wirkung für ihre Mitglieder ab oder Rahmenvereinbarungen, denen die Mitglieder beitreten können. Die Genossenschaft verhandelt für ihre Mitglieder -soweit rechtlich zulässig- mit Körperschaften, Krankenkassenverbänden, Versicherungsgesellschaften und anderen Unternehmen Verträge über Vergütungen, Qualitätsrichtlinien und sonstige Gegenstände, die Ärzte betreffen und wickelt solche Verträge für die Mitglieder ab. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
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