Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere die Sicherstellung der Krankenhausversorgung der Bevölkerung in der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) durch das Betreiben der Krankenhaus-standorte u.a. in Bremen-Mitte, Bremen-Nord, Bremen-Ost und Links der Weser. Die Gesellschaft hat die Versorgung der Bevölkerung im Rahmen des aufgrund des Landes-Krankenhausplans festgelegten Versorgungsauftrages nach den Grundsätzen der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit im Sinne der jeweils geltenden Gesetze sicherzustellen; im Wege der Beleihung Aufgaben im Rahmen der Durchführung des Gesetzes über das Leichenwesen wahrzunehmen sowie im Wege der Beleihung Hilfen und Schutzmaßnahmen nach den §§ 5 und 7 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), Unterbringungen nach § 8 PsychKG, den Maßregelvollzug und Unterbringungen nach § 126 a der Strafprozessordnung durchzuführen. Die Gesellschaft kann andere die Gesundheit der Bevölkerung und das Sozialwesen för-dernde Dienste betreiben und Leistungen erbringen, insbesondere auch im Bereich Forschung und Lehre, für den überregionalen Gesundheitssektor sowie im Rahmen der ambulanten Versorgung.
Sozialwesen
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