Erbringung von Beratungs-, Service- und Dienstleistungen für Ärzte sowie andere Berufsgruppen und Organisationen im Gesundheitswesen in allen Fragen ärztlicher Kooperationen; hierzu zählt auch die Übernahme der Geschäftsführung und der Vertretung anderer Unternehmen, die den Zweck des Unternehmens fördern. Erwerb von und Beteiligung an Unternehmen ähnlicher Art sowie Errichtung von Zweigniederlassungen. Erbringung von Veranstaltungen und Schulungen für Patienten und die Öffentlichkeit. Kooperation mit weiteren Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Kooperation mit Kostenträgern gemäß dem Sozialgesetzbuch. Kooperation mit Organisationen und Unternehmen, die der Erreichung der Ziele der Gesellschaft förderlich sind. Groß- und Einzelhandel von allen mit dem Gesundheitswesen zusammenhängenden Wirtschaftsgütern. Entwicklung von Versorgungsmodellen im Rahmen der Integrierten Versorgung. Alle im Zusammenhang mit der Gesellschaft stehenden geschäftlichen Aktivitäten und Dienstleistungen und artverwandte Geschäfte, die dazu geeignet sind, den Zweck des Unternehmens zu fördern. Es werden keine Tätigkeiten erbracht, die einer ärztlichen Approbation oder staatlichen Erlaubnis bedürfen.
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