1. Zweck der Gesellschaft ist Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungsprogrammen auf Hochschulniveau für Berufstätige (z.B. Programm mit akademischer Qualifikation in Kooperation mit staatlich anerkannten Hochschulen, berufsbezogene Seminare und Workshops); sowie Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben zur Sicherstellung einer nachhaltigen Fortentwicklung der Weiterbildungsstandards. 2. In der Gesellschaft wirken Personen und Institutionen zusammen, die sich in Wissenschaft und Praxis mit Weiterbildung beschäftigen und im Interesse der Allgemeinheit insbesondere eine bedarfsgerechte Angebotsentwicklung fördern; Hilfestellung bei der Koordination und Ergänzung von Angebotselementen bieten; als selbstständiger Träger von Weiterbildungsangeboten auftreten. 3. Gesellschaft führt ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit Hochschulen und anderen Wissenschaftseinrichtungen aus. Die Zusammenarbeit wird in Kooperationsverträgen geregelt. Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Unterricht & Erziehung
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