1. die Entwicklung der Wirtschafts- und Infrastruktur im Kreis Düren und in seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit dem Ziel, die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialsituation im Kreis unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen zu verbessern. 2. Die Gesellschaft ist ergänzend zum eigenständigen örtlichen Angebot strukturentwickelnder und wirtschaftsfördernder Leistungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden subsidiär tätig. Sie versteht sich als Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen für die Gesellschafter und die kreisangehörigen Kommunen. Die Gesellschaft wirtschaftet nach den Grundsätzen des § 109 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO). Die Erreichung des öffentlichen Zwecks der Gesellschaft hat Vorrang vor der Gewinnerzielung. 3. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere Basisdienstleistungen, wie a) Allgemeine Beratung zu öffentlichen Förderprogrammen und Finanzierungshilfen einschließlich EU-Beratung, b) Gründerberatung und -begleitung, c) Unterstützung bei Neuansiedlung und Verlagerung von Betrieben, d) Beratung und Unterstützung bei Standortmarketing und -entwicklung, e) Beratung und Unterstützung bei Standortsicherungsmaßnahmen, f) Vertretung kommunaler Interessen auf regionaler und überregionaler Ebene, g) Beratung und Unterstützung bei touristischen Fragestellungen und Projekten, h) Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen zur Wirtschaftsförderung, i) unmittelbare Beratung von Einzelunternehmen (Bestandsentwicklung) nach Rücksprache mit der betroffenen Kommune, j) Wissenschaftstransfer zwischen den Hochschulen, Kommunen und Unternehmen, k) Stadtmarketing und Citymanagement, l) Förderung der Zusammenarbeit unter den Kommunen in den angesprochenen Aufgabenfeldern. 4. Wenn ein Gesellschafter weitere Tätigkeiten für erforderlich hält, kann er sich der Gesellschaft auch für folgende über § 2 Abs. 3. hinausgehende Aktivitäten bedienen: Dies sind insbesondere: a) Erwerb, Erschließung und Veräußerung von Wohnflächen ohne eigene Bauträgertätigkeit zur strukturellen Entwicklung der kreisangehörigen Kommunen, b) Unterstützung bei der Struktur- und Bauleitplanung der Gemeinden, c) Entwicklung und Vermarktung gewerblicher Liegenschaften zur strukturellen Entwicklung der kreisangehörigen Kommunen. 5. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, insbesondere mit anderen Einrichtungen im In- und Ausland, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, kooperieren, Zweigniederlassungen im Kreis Düren errichten und Dienstleistungen für solche Unternehmen erbringen, deren Unternehmensziel der Förderung der heimischen Wirtschaft dienlich sind. Bei Beteiligungen an Gesellschaften im Ausland ist es erforderlich, dass derartige Gesellschaften ihren Sitz und ihr Geschäftsgebiet innerhalb der Grenzen der Euregio Maas-Rhein haben.
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