Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Hersteller von Lastkraftwagen und dort tätige natürliche Personen, die an den von der Europäischen Kommission in der Bußgeldentscheidung vom 19. Juli 2016 beschriebenen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt waren. Geschädigte dieses Kartells werden Schadenersatzansprüche auf die Gesellschaft abtreten, damit diese die Ansprüche durchsetzt und den finanziellen Rückfluss an die Geschädigten auskehrt.
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