Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Erziehung und Förderung von Kindern und Jugendlichen nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), insbesondere im Rahmen teilstationärer und stationärer erzieherischer Hilfen; - Betrieb und Unterhaltung der Erziehungswohngruppen Lichtenrade; - Entwicklung und Durchführung individueller und spezieller erzieherischer Hilfen im Einzelfall; - Einbeziehung der Eltern und Elternteile in den Erziehungsprozess durch Information und Beratung (Elternarbeit); - Förderung der Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Sozialwesen
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