Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten - insbesondere auch steuerrechtlicher Angelegenheiten - einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung und der Rechtsberatung durch Übernahme von Rechtsanwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte, unabhängig und eigenverantwortlich, unter Beachtung ihres Berufsrechts, durchgeführt wird. Die Gesellschaft schafft darüber hinaus die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Die Gesellschaft darf berufsrechtlichen Ge- und Verboten nicht zuwiderhandeln. Sofern einem in Diensten der Gesellschaft stehenden Berufsträger bezüglich eines Mandates des Tätigwerden versagt ist, gilt dies auch für alle anderen in der Gesellschaft tätigen Berufsträger. Rechtsanwaltsgesellschaft ist es untersagt, sich an weiteren Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zu beteiligen.
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