Erbringung der folgende Wertpapierdienstleistungen gemäß § 15 Abs. 1 des Wertpapierinstitusgesetz (WplG): die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WplG, die Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WplG, die Anschlussvermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 WplG, die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 WplG. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen Eigentum und Besitz an Kundengeldern oder Kundenfinanzinstrumenten zu verschaffen. Daneben der Betrieb des Eigengeschäfts gemäß § 15 Abs. 3 WplG, ohne dass es sich dabei um Eigengeschäft im Rahmen der Tätigkeiten nach § 15 Abs. 4 WplG oder um Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 10 WplG handelt.
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