Verwirklichung des Satzungszwecks, hierbei insbesondere: a) die gemeinschaftliche Bereitstellung, die Vernetzung sowie Organisation stützender Prozesse von Bildungs- und Beratungsangeboten; b) die Initiierung oder Entwicklung neuer Angebote oder größerer gemeinsamer Projekte; c) die Organisation von Zurverfügungstellung und gemeinschaftlicher Nutzung von Infrastruktur. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen, sofern sie der Erreichung gemeinnütziger Zwecke nicht widerspricht. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Genossenschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft erhalten.
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