Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch das Fördern der Entwicklung und Entwickeln von Hard- und Softwarelösungen zur Nachverfolgung von Infektionsketten.
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