Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftigter Personen, insbesondere durch gemeinschaftliche Unterstützung von Menschen, die auf Grund ihres Alters oder anderer Einflüsse stark in ihrer selbständigen Lebensführung eingeschränkt oder behindert sind. Dies umfasst insbesondere: a) Vermittlung und Erbringung von Hilfs- und Dienstleistungen, Besuchsdienste bei alten oder hilfsbedürftigen Personen, b) Vermittlung und Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen wie z..B. Einkaufen, Bügeln, Haushaltsführung, Gartenarbeit, c) Unterstützung bei Arzt- und Behördengängen, d) Vermittlung und Erbringung von kleinen technischen und handwerklichen Hilfen und Reparaturen, Besuchsdienste, Vorlesen, Spazieren gehen, Haustierbetreuung, e) Vermittlung und Erbringung von Fahrdiensten, f) Unterstützung der Mitglieder in Fragen der Gestaltung von altersgerechtem Wohnraum, g) Fortbildung der Mitglieder zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Hilfsleistungen und persönlichen Unterstützung, h) Öffentlichkeitsarbeit. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Es besteht keine Nachschusspflicht gem. § 22a GenG. Ein Mindestkapital i. S. v. § 8a GenG ist nicht festgelegt.
Sozialwesen
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