Sowohl die Förderung von Bildung und Erziehung als auch die Förderung der Jugendhilfe. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Umsetzung von Offener Kinder- und Jugendarbeit in Form von festen wie mobilen Angeboten (z.B. in den Bereichen Bewegung, Kreativität, Musik, Ernährung, Umweltschutz etc.), b) die Durchführung von Angeboten zur Prävention (z.B. Bekämpfung von Suchtverhalten, übermäßigem oder gefährlichem Medienkonsum, Mobbing, Gewalt etc.) und Partizipation sowie Persönlichkeitsentwicklung (z.B. Förderung des Selbstwertgefühls bei Mädchen und Jungen, Umgang mit (neuen) Medien, Erwerb von Kommunikations- und Sozialkompetenz etc.), c) die Umsetzung von Sozialtrainings, die Durchführung von Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sowie Ferienbetreuung und nachschulische Betreuung, d) die Unterhaltung eines Kinder- und Jugendzentrums. e) die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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