Zweck der Partnerschaftsgesellschaft ist die gemeinsame Berufsausübung der Partnerinnen im Rahmen der privat- und vertragsärztlichen Tätigkeit im Bereich der Frauenheilkunde, der Geburtshilfe und der medizinischen Genetik. Der Zusammenschluss der Partnerinnen soll einer besseren ärztlichen Versorgung der während der vergangenen Jahre stetig gewachsenen Zahl von Patientinnen dienen und Schwerpunkte und Differenzierungen in ärztlichen Behandlungsformen schaffen. Die Partnerinnen wollen die erweiterten Möglichkeiten der modernen apparativen Diagnostik und Therapie für die Krankenversorgung nutzen und den Patientinnen ein erweitertes Spektrum qualifizierter ärztlicher Leistungen anbieten. Durch eine enge Zusammenarbeit soll einen enge fachliche Kooperation erfolgen und durch schnelle Absprachen und raschere Therapieentscheidungen eine verbesserte Patientenversorgung erreicht und stationäre Aufenthalte vermieden werden. Durch kurzfristige Konsultationen der Partnerinnen sollen die diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen und die Patientenversorgung verbessert werden.
Fachärzte
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