Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 4 AO sowie Förderung der Erziehung und Berufsbildung gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 7 AO durch den Betrieb eines heilpädagogischen Kinderheimes mit 8 Plätzen für Kinder, die in ihren jeweiligen Familien nicht mehr betreut werden können. Die Gesellschaft soll ferner als vermittelnde Stelle zwischen den Kindern, deren Eltern und den involvierten Ämtern fungieren. Ziel der Gesellschaft ist die Re-Integration der Kinder in ihre jeweiligen Familien sowie die Gewährleistung einer Schulausbildung bzw. Berufsausbildung der Kinder. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch Bereitstellung von entsprechenden Mitteln kostendeckend durch die jeweils zuständigen Jugendämter.
Sozialwesen
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