Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung (Gemeinnützige Zwecke). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch Schaffung und Unterhaltung von Begegnungsräumen zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Neben der Förderung der Jugend und Altenhilfe und dem Schutz von Ehe und Familie, sollen die Räume auch der Förderung von Kunst und Kultur, sowie der Heimatpflege und Heimatkunde dienen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch multifunktionale Begegnungsräume sowie einen zum Zwecke der Begegnung betriebenen Gastronomiebetrieb. Darüber soll die Integration von hilfsbedürftigen Menschen durch gemeinsames Arbeiten, gemeinsames Leben, gemeinsames Feiern, und gemeinsames Wohnen gefördert werden.
Sozialwesen
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