1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie Kulturpflege im Zusammenhang mit der ArchäologieLandschaftWetterau. Dies geschieht insbesondere durch a) Entwicklung von zeitgemäßen und didaktisch anspruchsvollen Formen der Vermittlung von Archäologie und Kulturgeschichte unter Beteiligung der Gesellschafter und weiterer Partner b) Öffentlichkeitsarbeit (Führungen, Vorträge, archäologische Kurse, Publikationen) c) Förderung und Vermittlung von ortsübergreifenden Angebotskombinationen und Programmen für verschiedene Zielgruppen zur Vermittlung des kulturhistorischen Erbes der Wetterau d) Förderung, Organisation und Betreuung von ehrenamtlichem Engagement in den Bereichen Besucherinformation und Bildung e) Aktive Besucherinformation im Museum Keltenwelt am Glauberg.
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