Betrieb eines Integrationsunternehmesn im Sinne von § 132 SGB IX. Zweck der Gesellschaft ist daher die Bereitstellung und Unterhaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwer vermittelbare Personen, insbesondere Schwerbehinderte mit unterschiedlichen Behinderungsarten, wobei mindestens 40 % der gesamten Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen im Sinne des § 132 SGB IX und Gleichgestellten besetzt werden sollen. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen soll in der Regel 50 % nicht übersteigen. Zur Zielgruppe des Integrationsunternehmens gehören Personen mit körperlichen und psychischen Behinderungen sowie mit Behinderungen in sozialer Hinsicht.
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