1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr insbesondere durch Bereitstellung eines Rettungsdienstes sowie Krankentransportes und sonstiger damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. 2. Der Gegenstand der Gesellschaft wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die sich aus § 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) ergebenden Vollzugsaufgaben des Rettungsdienstes im Bereich und für den Landkreis Märkisch-Oderland erfüllt werden, soweit diese aufgrund eines Vertrages gemäß § 10 BbgRettG vom Landkreis Märkisch-Oderland auf die Gesellschaft übertragen wurden. 3. Die Gesellschaft ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften insbesondere unter Einhaltung der Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftsgegenstand unmittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich unter Einhaltung der Vorschriften der BbgKVerf zur Erfüllung ihrer Aufgaben an anderen Unternehmen mit gleicher, ähnlicher oder verwandter Art beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und verpachten, ferner Unternehmens-, Zusammenarbeits- und Interessengemeinschaften eingehen.
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