Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 1 AO durch das planmäßige Zusammenwirken - dem Erbringen und dem Bezug von Kooperationsleistungen - mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften i.S.d. §§ 51-68 AO, insbesondere mit allen Körperschaften im Verbundbereich des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Naumburg/Nebra e.V. (alle Tochtergesellschaften sowie Muttergesellschaften). Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch - Nutzungsüberlassungen und Vermietungen zur Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke, - gemeinschaftliche Serviceleistungen (IT und Verwaltungsleistungen, wie Buchhaltung und Lohnbuchhaltung) oder Beschaffungsstellen, - Speisenversorgung - Hausmeister-, Handwerker-, Reinigungs- und Wäschereidienstleistungen - Geschäftsführungs- und Managementleistungen - Aus- und Fortbildungen (z.B. Sanitätsausbildung).
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