Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere verwirklicht durch die selbstlose Förderung von schwer vermittelbaren und zuvor längere Zeit arbeitslosen Personen, insbesondere Suchtkranke, Arbeitsentwöhnte oder Behinderte sowie deren arbeitstherapeutischen Beschäftigungen und berufs- und sozialpädagogischen Betreuung, um dadurch diesen Personen eine Eingliederung in den normalen Arbeitsprozess zu ermöglichen. Förderung der Altenhilfe insbesondere verwirklicht durch Besuchsdienste bei alten oder hilfsbedürftigen Personen; Entlastung pflegender Familienangehöriger, soweit die Pfleger/innen selbst zum Personenkreis des § 53 AO gehören; Beteiligung von alten oder hilfsbedürftigen Personen z. B. bei Behördengängen, Arztbesuchen; Hilfe im Haushalt, im Krankheitsfall z. B. nach Entlassung aus dem Krankenhaus; kleinere Reparaturhilfen im Haushalt von Personen, die die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllen sowie Durchführung von Veranstaltungen, die der Förderung der kulturellen Teilhabe sowie der Bildung älterer Menschen dienen. Förderung der Jugendhilfe, insbesondere verwirklicht durch Organisation und Durchführung von Bedarfsorientierten Bildungsveranstaltungen auf weltanschaulichen, kulturellen und politischen Gebieten, sowie die der charakterlichen Formung der jungen Menschen dienen; Organisation und Durchführung von sportlichen Veranstaltungen, die der körperlichen und geistigen Formung sowie Bildung der Teamfähigkeit jungen Menschen dienen; Organisation und Durchführung von Berufsbildenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit schulischen Einrichtungen und staatlichen Behörden; Betreuung von Jugendgruppen und Jugendclubs im Sinne der Satzungszwecke, insbesondere durch eine Streetworktätigkeit; Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen z. B. durch Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe; Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und/oder der Naturschutzgesetze der Länder, insbesondere durch Aktivitäten und Projekte, die dem Erhalten, Schaffen und Verbessern der Lebensgrundlagen für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt in der Region der Gemeinde Röderaue dienen, verwirklicht. Insbesondere sollen dabei Projekte initiiert und gefördert werden, die zu einer Bewahrung des natürlichen Erbes beitragen. Dazu gehören folgende Projekte: Kopfweidenpflege am Neugraben in der Gemeinde Röderaue (Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014); Anlegen und Pflege einer Blüh- und Insektenwiese in Frauenhain; Anlegen einer Totholzhecke zur Abgrenzung eines Waldspielplatzes; Bau und Errichtung von Nisthilfen; Anlegen und Pflege einer Streuobstwiese. Förderung der Kultur, insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (Theater, Musik, Kunst, Literatur) im Raum der Region Röderaue sowie Betreibung einer Bibliothek und Organisation und Durchführung von Workshops, die Menschen zur eigenen künstlerischen und kulturellen Betätigungen befähigen. Förderung der Volksbildung insbesondere durch die Qualifizierung von Menschen auf dem Gebiet des freiwilligen, unentgeltlichen Engagements bei gemeinnütziger Betätigung und Vermittlung von entsprechenden Tätigkeiten verwirklicht. Dazu gehören folgende Projekte: Grünes Klassenzimmer mit den Projekten \"Vom Korn zum Brot\", \"Gemütliches und Sagenhaftes\", \"Mit dem Förster unterwegs\", \"Vom Baum zum Brett\" und \"Vom Regen zum Trinkwasser\"; Durchführung des Naturtages mit Präsentation \"Baum des Jahres\", Pilzbestimmung und Kräuterkunde; Anlegen und Pflegen von Naturlehrpfaden; Seminare zu alternativen und erneuerbaren Energien, Nachhaltigkeit und Waldbewirtschaftung.
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Sozialwesen
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