Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, die Förderung des Umweltschutzes sowie die Förderung von Kulturarbeit, des Tierschutzes und der Heimatpflege; insbesondere durch Begrünungs- und Rekultivierungsmaßnahmen, die Schaffung und Weiterentwicklung von Grünanlagen im ländlichen Bereich zur langfristigen Nutzung, die Realisierung von Kulturprojekten, insbesondere ausgewählten kulturellen Veranstaltungen der darstellenden Kunst, der Aufbau und Unterhalt musealer Einrichtungen, der Pflege der Heimatkunde, insbesondere durch Aufbau und Unterhalt entsprechender Einrichtungen über die Brauchtumspflege (z. Bsp. Bauerntennen und Heimatstuben), das Erstellen und Publizieren von Chroniken, der Aufbau und das Betreiben eines Tierasyls.
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