Im Geiste Adolph Kolpings allen bildungsfähigen und bildungswilligen Menschen - ohne Unterschied der Nationalität, des Bekenntnisses, des Standes oder des Alters - eine ihren Anlagen entsprechende Bildung und deren Vertiefung zu ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt die Gesellschaft selbstlos Personen im Sinne des §53 AO. Dieser Zweck soll erreicht werden durch Bildungsveranstaltungen jeglicher Art; durch die Errichtung und das Betreiben von Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, die der Berufsausbildung und der Berufsertüchtigung, der staatspolitischen, familienpädagogischen und musisch-kulturellen Bildung dienen; schließlich durch die Errichtung und das Betreiben von entsprechenden Einrichtungen der Jugendförderung und Sozialarbeit. Die Gesellschaft ist des Weiteren berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu errichten, zu erwerben, oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten.
Unterricht & Erziehung
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