(1) Die gemeinnützige KIMW Forschungs-GmbH mit Sitz in Lüdenscheid verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO. Der Zweck der Körperschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung eigener Forschungsarbeiten zur wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung auf allen Gebieten der Kunststoffverarbeitung und der Entwicklung von Kunststoffen und Kunststoffprodukten sowie die Förderung entsprechender Forschungsvorhaben von steuerbegünstigten Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen. (3) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Die Mittel der Körperschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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