Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Erziehung und Jugendhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Zweck wird erzielt durch a) Leistungen von erzieherischen Hilfen auf der Grundlage des SGB VIII für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern sowie b) die Errichtung, den Betrieb sowie die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen bedeutet. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne der §§ 27 bis 35 a SGB VII sowie des § 41 SGB VIII. b) die Trägerschaft von Zweckbetrieben zur Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung. c) Dies soll insbesondere erreicht werden durch: - Führen einer Mädchen- und Jungenwohngruppe ("Heimgruppe"), - Hilfen für seelisch behinderte Kinder, die erzieherische Hilfen benötigen, - stationäre und ambulante Einrichtungen der Behindertenhilfe, - Unterhaltung und Errichtung von Wohn- und Therapieeinrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Sozialwesen
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