Unternehmen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts " Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Erarbeitung und der Aufbau verschiedener Projekte zur Verbesserung und Stärkung der Wertschöpfung der Region sowie der Bewusstseinsbildung für die Region, die Förderung der Wertschätzung der Menschen zu ihrer Heimat und die Stärkung der regionalen Identität. Zweck des Unternehmens ist ferner die Förderung der Erhaltung der regionalen Kulturlandschaft, die Weiterentwicklung intensiver Lösungswege für eine nachhaltige ideelle Förderung der Region und die dauerhafte Sensibilisierung der Verbraucher für heimische Produkte, regionaler Wirtschaftskreisläufe und ökologischer Zusammenhänge. Weitere Zwecke des Unternehmens sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung kultureller Zwecke (dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung derPflege und Erhaltung von Kulturwelten, sowie die Förderung der Denkmalpflege), die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes, die Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die Förderung des Sports, der kulturellen Betätigungen, die in erster Linie der Freitzeitgestaltung dienen, der Heimatpflege und Heimatkunde und der Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke. Dies geschieht unter anderem durch Organisation von Öffentlichkeits- und Bewusstseinsarbeit für die Idee, Verantwortung für das Regionalbewusstsein zu übernehmen. Im Rahmen der durch die §§ 51 ff Abgabenordnung gesetzten Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.Neben der aktiven Durchführung der Öffentlichkeits- und Bewusstseinsarbeit für die Erreichung dieser Zwecke ist auch die direkte finanzielle Unterstützung dieser Zwecke die Aufgabe der GSR. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich - sofern das die Gemeinnützigkeit nicht beeinträchtigt - an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
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