Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Förderung der Ortsverschönerung, insbesondere die Förderung des Erhalts der vorhandenen historischen Gebäude der Hamelner Altstadt (in diesem Sinne umgrenzt von Münsterwall, Ostertorwall, Kastanienwall, Thiewall und der Weser), die in großen Teilen auch unter Denkmalschutz stehen. Ferner sollen hierdurch die örtliche Lebensqualität sowie die Bedeutung der Hamelner Altstadt als wichtiger Lebensraum gestärkt werden. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Erwerb, die Sanierung, die Pflege und die Erhaltung von denkmalgeschützten oder historischen Immobilien in der Hamelner Altstadt sowie örtliche Verschönerungsmaßnahmen, um die Bedeutung der Altstadt als wichtigen Lebensraum zu betonen. Die Verwirklichung der Satzungszwecke kann auch durch direkte Hingabe von Zuwendungen durch die Gesellschaft erfolgen; die Zuwendungsempfänger handeln dabei als Hilfspersonen i.S.d. Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Abs. 1 AO zur Förderung der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts, sofern deren Zwecke mit den im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zwecken übereinstimmen.
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