1) Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens (im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 9) und Förderung der Hilfe für Behinderte im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 10) der Abgabenordung sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer Tagesstätte für lebenspraktische Hilfen und soziale Rehabilitation für Menschen mit seelischen Behinderungen. 2) Die Gesellschaft hat die aus Ihrer Arbeit gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse und ggfs. auch Leistungen ihrer Hauptgesellschafter der Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH und dem Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen der Weg e.V., soweit es die Erfüllung der eigenen Aufgaben zulässt, zur Verfügung zu stellen. 3) Der Gesellschaft obliegt es, ihre Tätigkeit mit der ihrer Hauptgesellschafter in Zielsetzung und gemäß deren Satzung abzustimmen. 4) Zur Erfüllung ihrer Zwecke kann sich die Gesellschaft einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Zwecke nicht selbst erfüllt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. 5) Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit dem Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. und seinen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen, insbesondere der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH, sowie dem Verein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen der Weg e.V., sofern diese im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (§ 57 Abs. 3 AO). Zu den von der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH empfangenen Leistungen zählen die administrativ ausgerichteten zentralen Verwaltungsfunktionen (z.B. Rechnungswesen, Vertragsmanagement, Arbeitsplatzorganisation, Personalverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit), Beratungsleistungen, die Betreuung von Tagespflegepersonen, die miet- und pachtweise Überlassung von beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen (Nutzungsüberlassungen) sowie die Gewährung von Darlehen. 6) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen, soweit dies nach §§ 51 - 68 AO zulässig ist.
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