Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 der Abgabenordnung sowie die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Jugendhilfe sowie der Behinderten im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: a. Förderung der Entwicklung von behinderten Kindern in Einrichtungen (wie Schulen, Kindergärten, Vereinen) mit dem Ziel der Teilhabe am öffentlichen Leben. b. Entwicklung und Durchführung von Freizeitprogrammen, Veranstaltungen, Fahrten und sonstigen inklusiven Aktivitäten, die ein Miteinander behinderter und nichtbehinderter Menschen fördern. c. Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen mit der besonderen Zielsetzung, dass hierdurch der Kontakt zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen gefördert wird. d. Förderung und Mittelbeschaffung für die Freie Schule Niederkassel.
Sozialwesen
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