Erbringung eines Integrationsfachdienstes im Sinne der derzeit geltenden §§ 185, 185 a und 192 ff. SGB IX i.V.m. §§ 27a und 28 SchwerbAV im Auftrag der Integrationsämter, Einrichtungen der Arbeitsverwaltung und der Rehabilitationsträger bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sowie für sozial, psychosozial und gesundheitlich benachteiligte und behinderte Menschen. Die Gesellschaft erbringt den Integrationsfachdienst in den Bereichen der Agenturen für Arbeit Halle und Merseburg. Dies umfasst die Stadt Halle (Saale), den Altkreis Bitterfeld sowie die Landkreise Saalekreis und Burgenlandkreis. Solche Maßnahmen umfassen insbesondere: die Vermittlungsdienste zu Fördermöglichkeiten, Beratung und Vermittlung dieser sowie Hilfeleistungen gegenüber den Betroffenen und derer Unterstützung gegenüber Arbeitgebern,- Erschließung von geeigneten Arbeitsplätzen und die Vorbereitung der Betroffenen für diese Arbeitsplätze, die berufsbegleitenden Dienste, Hilfe und Unterstützung der Betroffenen am Arbeitsplatz oder beim Erwerb berufspraktischer Fähigkeiten zu begleiten, Information und Beratung nach erfolgter Zustimmung aller Beteiligten über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln, Nachbetreuung, Krisenintervention sowie psychosoziale Betreuung.
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Sozialwesen
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