1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist, desozialisierten Kindern und Jugendlichen eine Lebenshilfe zu geben und ihre soziale Integration zu verwirklichen. 2. Zweck des Unternehmens ist außerdem die Eingliederung von seelisch behinderten Menschen durch stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfeleistungen im besonderen Maße für die in § 53 AO genannten Personen. 3. Der Gesellschaftszweck wird durch die Unterhaltung von qualifizierten Pflegestellen, Wohngruppen für Kinder und Jugendliche sowie ambulante Dienstleistungen verwirklicht. 4. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und alle Geschäfte tätigen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen, insbesondere auch dem Satzungszweck entsprechende vergleichbare Dienstleistungen erbringen. 5. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
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Sozialwesen
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