Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Erwerbslosen und besonders förderungswürdiger Menschen in Rheinland-Pfalz. Die Gesellschaft kann diesen Zweck insbesondere erfüllen durch - arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Projekte, die Erwerbslose darin unterstützen, sich mit den Problemen der Arbeitslosigkeit zurechtzufinden, ihre erworbenen Kompetenzen zu erhalten und sich auf eine reguläre berufliche Tätigkeit vorzubereiten, - betriebliche und überbetriebliche Ausbildung von Arbeitslosen, insbesondere Jugendlichen, - Maßnahmen, die der Jugendhilfe und -pflege dienen, - Maßnahmen, die der beruflichen Umschulung, Weiterbildung sowie der Förderung der allgemeinen Bildung dienen, - Information und Beratung von jugendlichen und erwachsenen Arbeitslosen zur Entwicklung beruflicher Perspektiven, - Arbeitsvermittlung von schwer vermittelbaren Jugendlichen und Erwachsenen sowie Krisenintervention und Nachbetreuung im Betrieb, - Berufsbezoge Schulungen von Arbeitssuchenden und ArbeitnehmerInnen, - Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung behinderter Arbeitssuchender. Die Gesellschaft kann zur Erfüllung vorstehender Aufgaben besondere Einrichtungen, wie z.B. Inklusionsbetriebe nach dem Sozialgesetzbuch IX, schaffen und betreiben.
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