A) die Förderung mildtätiger Zwecke b) die Förderung der Altenhilfe, c) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, d) Förderung des Wohlfahrtswesens, e) die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, f) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die vorstehend unter a) bis f) genannten Zwecke werden verwirklicht durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere durch - Durchführung und Erbringung ambulanter Pflege, Behandlungspflege und Grundpflege, - Beratung im Sinne des SGB XI, - Tagespflege und Betreuung hilfsbedürftiger Personen und damit zusammenhängende Tätigkeiten, - Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen, - kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote (z.B. Betreutes Wohnen oder andere besondere Wohnformen wie gemeinschaftliches Wohnen) einschließlich Unterstützung durch niederschwellige Dienstleistungen, - die Förderung der Wohnungslosenhilfe.
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