Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Kunst und Kultur; der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - den Betrieb der Kreisvolkshochschule im Landkreis Gifhorn zur Förderung der Erwachsenen- und Jugendbildung; die Erwachsenenbildung wird gemäß dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz als Kernaufgabe wahrgenommen; - den Betrieb der Kreismusik- und -kunstschule mit Angeboten zur Förderung einer umfassenden musischen und künstlerischen Grundausbildung, der Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren und der Begabtenförderung, - den Betrieb der kreiseigenen Museen als kulturelle, wissenschaftliche und kulturpädagogische Einrichtungen.- Die Gesellschaft übernimmt damit wesentliche Aufgaben ihres Gesellschafters Landkreis Gifhorn im Rahmen der Daseinsvorsorge.
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Unterricht & Erziehung
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