Förderung und Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsversorgung im weitesten Sinne für die Stadt Emden und deren Umland. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Sicherstellung der bedarfsgerechten Krankenhausversorgung der Bevölkerung im Rahmen des NIedersächsischen Krankenhausplanes, insbesondere durch die Förderung des gemeinnützigen Betriebes des Hans-Susemihl-Krankenhauses. (3) Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, die dieser Zweckbestimmung unmittelbar udn mittelbar dienlich erscheinen, soweit das Gemeinnützigkeitsrecht dem nicht entgegensteht. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.02.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.02.2017 Teile ihres Vermögens (Krankenhausbetrieb) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Klinikum Emden - Hans-Susemihl-Krankenhaus gGmbH mit Sitz in Emden (HRB 204243) übertragen.
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